Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Ecohomeandmore GmbH, Osterholzer Landstraße 32, 28327 Bremen
Telefonnummer: 042029199220
E-Mail-Adresse: info@ecohomeandmore.de

§ 1 Geltungsbereich und Form
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Kunde“).
(2) Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen durch uns, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültige Fassung der AGB.
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführen.
(4) Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Die Schriftform im Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitergehende Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine solche Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
(2) Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Kalendertagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
(3) Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung (Annahme) zustande.

 
§ 3 Lieferfrist, Lieferverzug, Teilleistungen
(1) Die Lieferfrist wird im Einzelfall mit dem Kunden vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sie ist nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich erklärt wird.
(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen erklären und diese aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist jedoch eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
(4) Die Rechte des Kunden gemäß § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
(5) Wir sind zur Teilleistung berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

 
§ 4 Abnahme, Annahmeverzug
(1) Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Gesamtleistung. Die Abnahme kann nur als förmliche Abnahme erfolgen, wobei die Leistung gemeinsam mit dem Kunden vor Ort überprüft und ein Abnahmeprotokoll erstellt wird.
(2) Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Kunden und von uns zu unterzeichnen ist.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
(4) Mitwirkungspflichten des Kunden umfassen insbesondere, aber nicht abschließend, die rechtzeitige Einholung erforderlicher Genehmigungen Dritter (z. B. Baugenehmigungen) sowie statische Überprüfungen, die Aufklärung über verdeckt liegende Leitungen (Strom, Wasser, Gas etc.) und die Sicherstellung der Wasser- und Stromversorgung vor Ort.

 
§ 5 Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
(1) Die vereinbarte Vergütung ist, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungszugang fällig. Der Zugang der Rechnung erfolgt in der Regel per E-Mail oder auf dem Postweg.
(2) Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug.
(3) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

 
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag (gesicherte Forderung) behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

 
§ 7 Mängelansprüche des Kunden
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
(3) Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gemäß Absatz 2 ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernehmen wir insoweit keine Haftung.
(4) Farbabweichungen der einzelnen PV-Module stellen keinen Mangel dar, solange nicht zugleich auch die Leistung beeinträchtigt ist.

 
§ 8 Sonstige Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben, und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 
§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Bremen. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

 
§ 10 Sonderleistungen – Garantiepaket „EcoCare 20“ (optional)
(1) Kunden haben die Möglichkeit, bei Vertragsschluss das kostenpflichtige Zusatzpaket „EcoCare 20“ zu buchen. Dieses stellt eine freiwillige Zusatzleistung der Ecohomeandmore GmbH dar und ersetzt nicht die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Das Garantiepaket „EcoCare 20“ umfasst für eine Laufzeit von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der gelieferten Anlage:
a) die kostenfreie Demontage und Montage beim Austausch defekter, durch Ecohomeandmore gelieferter Komponenten (Wechselrichter, Batteriespeicher, Wallbox),
b) Fernwartung der Anlage mit Fehlerüberwachung, technischer Fernsupport und Durchführung von Softwareupdates (soweit verfügbar).
(3) Die Leistungspflicht ist ausgeschlossen bei:
– Schäden infolge höherer Gewalt, unsachgemäßer Nutzung, Tierbiss oder Eingriffen Dritter,
– Änderungen an der Anlage ohne vorherige schriftliche Freigabe durch Ecohomeandmore,
– fehlender Fernzugriff (z. B. unterbrochene Internetverbindung).
(4) Die Leistungspflichten aus dem Garantiepaket bestehen nur, sofern dieses ausdrücklich im Einzelvertrag beauftragt und in der Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Der Preis beträgt einmalig 2.999 € brutto. Eine Verlängerung über die 20 Jahre hinaus ist ausgeschlossen. Das Paket ist nicht übertragbar.
(5) Die Regelungen dieses Paragrafen gelten ergänzend zu den übrigen AGB und berühren nicht die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Im Falle eines Widerspruchs zwischen Leistungsbeschreibung im Einzelvertrag und diesem Paragrafen hat die vertraglich vereinbarte Leistungsbeschreibung Vorrang.

 
§ 11 Unvorhersehbare bauliche Komplikationen / Vorleistungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die baulichen Gegebenheiten am Installationsort in einem Zustand bereitzustellen, der die ordnungsgemäße Ausführung der Montagearbeiten erlaubt. Dies umfasst insbesondere tragfähige Dachflächen, intakte Unterspannbahnen sowie den Zugang zu Anschluss- und Installationsbereichen.
(2) Stellt die Ecohomeandmore GmbH oder deren Erfüllungsgehilfe bei Beginn oder im Verlauf der Montage fest, dass unvorhersehbare bauliche Komplikationen vorliegen – etwa beschädigte Unterspannbahnen, fehlerhafte Dachdämmung, ungenügende Statik oder anderweitige verdeckte Mängel am Baukörper –, so ist die Ecohomeandmore GmbH berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung der Sachlage und einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden zu unterbrechen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
(3) Die Behebung solcher Komplikationen ist nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs. Erforderliche Zusatzmaßnahmen zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen baulichen Zustands sind vom Kunden auf eigene Kosten zu veranlassen. Auf Wunsch kann ein separates Angebot für die Behebung durch die Ecohomeandmore GmbH erstellt werden.
(4) Verzögerungen, die sich aus solchen baulichen Komplikationen ergeben, verlängern vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend. Ein Rücktrittsrecht des Kunden wegen verzögerter Leistung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
(5) Die Ecohomeandmore GmbH haftet nicht für Folgeschäden oder Mehrkosten, die aus dem Zustand der Bausubstanz resultieren, sofern dieser bei Vertragsabschluss nicht erkennbar war.

 
§ 12 Mehraufwand durch Kundenwunsch
(1) Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs, die auf Wunsch des Kunden erfolgen oder durch dessen Verhalten erforderlich werden (z. B. Änderungen der Ausführung, zusätzliche Leitungswege, Anpassung der Montageorte, nicht vereinbarte Zusatzarbeiten), gelten als zusätzlicher Aufwand.
(2) Solcher Mehraufwand ist gesondert zu vergüten. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand zu den jeweils gültigen Preisen der Ecohomeandmore GmbH, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Die Ecohomeandmore GmbH ist berechtigt, die Ausführung solcher Zusatzleistungen bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden oder bis zur Einigung über den Preis zurückzustellen. Verzögerungen, die sich daraus ergeben, verschieben vereinbarte Fristen entsprechend.

 
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für eine etwaige Regelungslücke.