Teilnahmebedingungen für das "Freunde werben Freund"-Empfehlungsprogramm der Ecohomeandmore GmbH
1. Allgemeine Bestimmungen:
• Das "Freunde werben Freunde"-Empfehlungsprogramm, einschließlich der dafür vorgesehenen Prämien (nachfolgend "Empfehlungsprogramm" genannt), wird von der Ecohomeandmore GmbH als freiwilliger Anreiz bereitgestellt. Es begründet keine darüber hinausgehenden rechtlichen Verpflichtungen seitens der Teilnehmer („Empfehler“) oder der Ecohomeandmore GmbH über die zugesagten Leistungen hinaus.
• Die Ecohomeandmore GmbH behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm oder die dazugehörigen Teilnahmebedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Dies kann beispielsweise Anpassungen an den Teilnahmevoraussetzungen, der Höhe der Prämien, die Zusammenlegung mit anderen Empfehlungs- oder Kundenbindungsprogrammen oder die vollständige Einstellung des Programms umfassen. Alle Änderungen werden über den oben genannten Link veröffentlicht und treten mit der Veröffentlichung in Kraft.
• Dieses Empfehlungsprogramm sowie die zugehörigen Teilnahmebedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
2. Veranstalter:
Die Organisation und Durchführung des Empfehlungsprogramms erfolgt durch die Ecohomeandmore GmbH. Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten sind hier abrufbar.
3. Teilnahmevoraussetzungen:
Die Teilnahme am Programm ist für alle voll geschäftsfähigen natürlichen Personen möglich, unabhängig davon, ob sie bereits Kunden der Ecohomeandmore GmbH sind.
• Geltungsbereich: Das "Freunde werben Freunde"-Empfehlungsprogramm gilt ausschließlich für Empfehlungen im Bereich Solaranlagen der Ecohomeandmore GmbH. Andere Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens sind von der Teilnahme und der Prämienauszahlung ausgeschlossen. Teilnehmer sollten dies bei der Weitergabe ihrer Empfehlungen beachten, um eine Prämienberechtigung zu gewährleisten.
4. Ablauf der Empfehlung:
• Teilnahmeberechtigte Interessenten hinterlassen ihre E-Mail-Adresse über das bereitgestellte Formular und erhalten anschließend einen personalisierten Empfehlungslink per E-Mail.
• Dieser Link kann beliebig an Freunde und Bekannte weitergeleitet werden.
• Nach erfolgreichem Vertragsabschluss des Geworbenen mit Angabe des Codes und der ersten Zahlung erhalten sowohl der Empfehler als auch der neue Kunde die unter Punkt 5 („Prämien“) aufgeführte Belohnung.
• Pro geworbenem Kunden wird nur ein Empfehler berücksichtigt. Eine doppelte oder mehrfache Auszahlung für denselben Neukunden ist ausgeschlossen.
5. Prämien:
• Die Prämienhöhe beträgt jeweils 350 € für den Empfehler und den Geworbenen.
• Die Prämie für den Geworbenen wird direkt als Gutschrift auf den Kaufpreis angerechnet.
• Die Prämie für den Empfehler wird direkt als Gutschrift auf den Kaufpreis angerechnet oder per Banküberweisung innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der ersten Zahlung des geworbenen Kunden bei der Ecohomeandmore GmbH ausgezahlt.
6. Datenschutz:
• Die im Rahmen des Programms erhobenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Empfehlungsprogramms genutzt, insbesondere für die Bereitstellung des Empfehlungslinks und die Prämienauszahlung. Dabei werden alle geltenden Datenschutzvorschriften eingehalten.
• Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte außerhalb des beschriebenen Zwecks findet nicht statt.
• Mit der Teilnahme am Empfehlungsprogramm erklärt sich der Teilnehmer mit den Datenschutzrichtlinien der Ecohomeandmore GmbH einverstanden. Diese sind unter dem Link Datenschutz abrufbar.
7. Haftungsausschluss:
• Die Ecohomeandmore GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Übertragungsfehler, Verzögerungen oder Ausfälle von Telekommunikationsdiensten entstehen. Ebenso wenig haftet sie für falsche oder rechtswidrige Angaben seitens der Teilnehmer oder Geworbenen, Datenverluste, Viren oder andere technische Beeinträchtigungen.
• Eine Haftung für Schäden ist generell ausgeschlossen, es sei denn, sie resultieren aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seitens der Ecohomeandmore GmbH oder ihrer Vertreter. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags notwendig sind und auf deren Erfüllung der Teilnehmer regelmäßig vertraut.
8. Sonstige Bestimmungen:
• Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, die steuerlichen Aspekte der erhaltenen Prämien zu klären.